Samstag, 19. Januar 2013

TARGET2-Ungleichgewichte: Eine buchhalterische Erklärung


Seit die Gründerväter der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) im März 1957 die Römischen Verträge unterschrieben, ist die Schaffung einer einheitlichen europäischen Währung ein explizites Ziel. 1962 forderte eine Kommission der EWG dazu auf, Wege zu erkunden, auf denen die monetäre Integration der ersten Mitgliedstaaten möglich wäre. Nach langer Debatte des wirtschaftlichen Fachpublikums gelangte man zu einer Art Konsens: Monetäre Integration kann geschehen, nachdem sich nominelle Grössen wie Zinsen, Inflation, Wechselkurse und Staatshaushalt zwischen den Mitgliedsländer ausgeglichen haben. Dieser Ansicht der graduellen Anpassung zwischen Volkswirtschaften lag die Vorstellung zugrunde, dass es keinen essentiellen Unterschied gebe zwischen einem fixen Wechselkurs-Regime und einem einheitlichen Währungsraum. Diese Ansicht wurde im Werner Report von 1970 explizit zum Ausdruck gebracht.
Seither hat sich, basierend auf den theoretischen Überlegungen monetärer Ökonomen, die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) herausgebildet. Der Euro hat nationale Währungen innerhalb der EWWU abgelöst. TARGET, respektive die neue Version TARGET2, ist die Bezeichnung der Zahlungssysteminfrastruktur zwischen den teilnehmenden Staaten, welche allesamt Echtzeit-Zahlungssysteme benützen (RTGS). Täglich werden über TARGET2 Zahlungen im Umfang von ca. EUR 2.5 Billionen abgewickelt (Januar 2013).
Während zu Beginn der Währungsunion das Zahlungssystem TARGET noch dezentral betrieben wurde, werden Zahlungen zwischen Banken seit November 2007 mit TARGET2 zentral innerhalb der Single Shared Platform (SSP) ausgeführt. Die Zentralbanken in Italien, Deutschland und Frankreich betreiben gemeinsam diese zentral geführte Zahlungsplattform. Das bedeutet, dass jede zwischenstaatliche Zahlung, welche an TARGET2 geschickt wird, durch die SSP abgewickelt wird. Wie die Europäische Zentralbank in ihren Dokumenten offenlegt, ist TARGET2 jedoch kein multilaterales Zahlungssystem. Statt dessen agiert jede einzelne nationale Zentralbank des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESCB) als eigenständige Settlement-Partei und wickelt Zahlungen bilateral mit anderen Zentralbanken ab. Zitieren wir von der Website der Deutschen Bundesbank:
„Fließen beispielsweise einer über die Bundesbank an TARGET2 teilnehmenden Bank Gelder aus dem Ausland zu, führt dies bei der Bundesbank zu Verbindlichkeiten gegenüber dieser Bank (etwa durch Gutschrift des Betrages auf deren Girokonto). Im Gegenzug entsteht eine Forderung der Bundesbank in gleicher Höhe gegenüber der sendenden nationalen Zentralbank. Diese wiederum belastet das Konto der sendenden Geschäftsbank.“
Zwischenstaatliche Zahlungen innerhalb der EWWU werden also nicht, wie man das in einem homogenen Währungsraum vermuten würde, über zentral verwaltete Girokonten bei der EZB abgewickelt. Statt dessen unterhält jede Zentralbank bilaterale Beziehungen mit jeder einzelnen anderen nationalen Zentralbank und wickelt Zahlungen mit dieser ab. Wir können das Europäische System der Zentralbanken (ESZB), welches auf bilateralen Settlement-Beziehungen zwischen Nationalen Zentralbanken (NZB) beruht, wie folgt schematisch darstellen.
Das heutige, bilaterale Europäische System der Zentralbanken (ESZB), welches zu TARGET2-Ungleichgewichten führt.

In dieser Darstellung wird ersichtlich, dass Zahlungen von Nicht-Banken innerhalb der Mitgliedsländer über die nationalen Geschäftsbanken (schwarz) und Zentralbanken (orange) abgewickelt werden. Zahlungen zwischen den Mitgliedsländern werden nicht über die EZB, sondern bilateral zwischen den nationalen Zentralbanken abgewickelt.

Vergleichen wir dieses Vorgehen kurz mit der Abwicklung einer Zahlung innerhalb eines homogenen Währungsraums, z.B. der Schweiz. Jede Schweizer Geschäftsbank muss ein Girokonto bei der SNB besitzen, welches ein Guthaben der Geschäftsbank gegenüber der Zentralbank darstellt. Bezahlt ein Kunde einer Bank einem Kunden einer anderen Bank einen beliebigen Geldbetrag, so wird das Bankdepot des Käufers von seiner Bank belastet, und dieselbe Bank schickt die Zahlungsinformation an die Bank des Verkäufers. Letztere Bank schreibt ihrem Kunden einen Geldbetrag gut und notiert sich dafür eine Forderung gegenüber der ersten Bank auf der Aktivseite. Als Folge der Zahlung zwischen den Kunden ist eine Bank bei der  anderen verschuldet. Die endgültige Abwicklung dieser Zahlung kann erst erfolgen, wenn die zwei Banken ihr Schuldverhältnis ausgleichen durch eine entsprechende Gut-, respektive Lastschrift durch die Zentralbank auf ihrem Girokonto. Da alle Banken der Schweiz an dieses multilaterale System von Girokonten angeschlossen sind und jeder Ausgleich von Schuldverhältnissen zwischen zwei Geschäftsbanken in Form von Gut- und Lastschriften der Zentralbank geschieht, handelt es sich bei der Schweiz um einen homogenen Währungsraum. Das bedeutet, dass ein Guthaben eines Bankkunden gegenüber der Raiffeisen Bank nicht unterscheidbar ist von einem Guthaben gegenüber der Zürcher Kantonalbank (ZKB). Sie sind perfekt austauschbar.
Das Zahlungssystem des Euroraums funktioniert nicht so. So heisst es in den Unterlagen der EZB (eigene Übersetzung):
„Sobald die sendende nationale Zentralbank die Gültigkeit einer Zahlungsinformation und die Verfügbarkeit von genügend Guthaben oder einer ausreichenden Kreditlimite geprüft hat, wird die Zahlungssumme endgültig und sofort vom RTGS-Konto der auftraggebenden Kreditinstitution abgezogen und dem Interlinking-Konto der bezahlten Bank gutgeschrieben.“
Das sogenannte „Interlinking-Konto“ ist ein Konto, welches jede nationale Zentralbank besitzt und nationale RTGS-Zahlungssysteme zusammenschliesst, damit Zahlungen zwischen Mitgliedsstaaten ausgeführt werden können. Nachdem alle Kontrollen ausgeführt worden sind, belastet die empfangende Nationalbank das Interlinking-Konto der sendenden Zentralbank und versendet eine Bestätigung an die sendende Zentralbank oder der EZB. Die EZB selbst ist ebenfalls an dieses System angeschlossen und kann dadurch andere Zentralbanken bezahlen oder durch sie bezahlt werden. Die EZB agiert jedoch nicht als zentrale Settlement-Institution zwischen nationalen Zentralbanken.
Gehen wir von einem konkreten Fall aus, damit diese abstrakten Ausführungen in einen realistischen Kontext gestellt werden. Nehmen wir an, die griechische Regierung kauft Maschinen von einer privaten Unternehmung aus Deutschland für EUR 1 Million. Diese Zahlung führt zu einer Belastung des Griechischen Schatzamtes durch die griechische Zentralbank. Ihr Gegenpart, sprich die Deutsche Bundesbank, erhält dafür via TARGET2 eine Gutschrift. Zeigen wir das Resultat der Transaktion mittels Bilanzen der griechischen und Deutschen Zentralbanken. Wir halten dabei die Tabula Rasa Bedingung ein, um logische Scheinbeweise zu umgehen: Vor der Transaktion waren die Bankbilanzen also leer.
Griechischen Nationalbank
Aktiven
Passiven
(1) Kredit an griechisches Schatzamt
EUR 1 Mio.
(2) Schuld ggü. Bundesbank
EUR 1 Mio.



Deutsche Bundesbank
Aktiven
Passiven
(3) Guthaben ggü. griechischer Zentralbank
EUR 1 Mio.
(4) Schuld gegenüber der Bank des Exporteurs
EUR 1 Mio.



Die griechische Nationalbank gewährt der griechischen Regierung einen Kredit, welchen sie als Guthaben gegenüber derselben Regierung festhält (1). Dafür verschuldet sich dieselbe Nationalbank gegenüber der Deutschen Bundesbank (2). Die Deutsche Bundesbank notiert dieses Guthaben auf ihrer Aktivseite (3) und vermerkt dafür eine Schuld gegenüber der Bank des Exporteurs (4).
Halten wir nun drei Dinge fest.
1.     Sowohl Importeur wie auch Exporteur haben keine Forderungen oder Verbindlichkeiten mehr untereinander. Das heisst...
a.    der Exporteur aus Deutschland hat eine Gutschrift im Umfang von EUR 1 Mio. erhalten,
b.    der Importeur aus Griechenland (also die Regierung) ist für EUR 1 Mio. belastet worden.
2.     Zwischen den Währungsräumen Deutschland und Griechenland besteht weiterhin eine ungetilgte Schuld im Umfang von EUR 1 Mio.
3.     Griechenland als Währungsraum hat für die Maschine noch nicht bezahlt.
Aussage drei mag auf den ersten Blick erstaunen, kann jedoch nicht ernsthaft bezweifelt werden, wenn wir uns die Zahlungsmittelfunktion von Geld vergegenwärtigen. Geld ist ein Zahlungsmittel. Eine Bezahlung führt definitionsgemäss zur Tilgung einer Schuld. In unserem Beispiel wird die Schuld zwischen Deutschland und Griechenland jedoch nicht getilgt, sondern lediglich bestätigt. Aus mikroökonomischer Sicht, sprich aus der Sicht des Exporteurs und des Importeurs, ist die Bezahlung zwar tatsächlich endgültig, es existiert keine weitere Forderung (resp. Schuld) zwischen den Parteien. Aus makroökonomischer Sicht wurde die Schuld jedoch noch nicht getilgt, sondern lediglich in Form eines Bucheintrags bestätigt. Das Guthaben der Deutschen Bundesbank erscheint nun als TARGET2-Guthaben auf der Aktivseite der Deutschen Bundesbank und stellt ein erhebliches Risiko im Fall eines Staatsbankrotts dar.
Nun kann zu Recht eingewendet werden, dass die Verbindlichkeiten und Forderungen am Ende jedes Geschäftstages gemäss einem Abkommen der Teilnehmerstaaten an die EZB geschickt werden müssen, wo sie untereinander ausgeglichen werden. Das ist korrekt, jedoch resultieren aus den Netto-Importen und Netto-Exporten zwischen Währungsräumen TARGET2-Salden, welche nicht ausgeglichen werden. Bestätigen wir das mit einem erneuten Zitat der Deutschen Bundesbank:
„Die bei den nationalen Zentralbanken entstehenden Forderungen und Verbindlichkeiten aus einer über den Tag anfallenden Vielzahl solcher Transaktionen gleichen sich normalerweise nicht vollständig aus. Am Ende des Geschäftstages verbleibende Forderungen und Verbindlichkeiten aller an TARGET2 teilnehmenden nationalen Zentralbanken werden gemäß einem Abkommen im Eurosystem an die EZB übertragen und dort saldiert. Die so entstehenden TARGET2-(Netto)-Salden sind demnach das Ergebnis der grenzüberschreitenden Verteilung von Zentralbankgeld innerhalb der dezentralen Struktur des Eurosystems. Der TARGET2-Saldo in der Bundesbankbilanz geht also im Wesentlichen auf grenzüberschreitende Transaktionen zurück, die Banken betreffen, welche über die Bundesbank an TARGET2 teilnehmen (...).“
Während also Importe endgültig bezahlt werden können, wenn dafür entsprechende Exporte getätigt werden, führen Netto-Exporte, resp. –Importe (vor allem von Produkten und Wertpapieren) zu TARGET2-Salden zwischen Währungsräumen. Die Deutsche Bundesbank besass z.B. am 31.12.2012 Forderungen im Umfang von über EUR 655 Mrd.. Das entspricht ca. einem Viertel des Bruttoinlandprodukts Deutschlands.
Wieso ist dieser Mangel in der europäischen Zahlungssystemarchitektur vor 2009 niemandem aufgefallen? Das hat erstens damit zu tun, dass sich Ökonomen bis heute nicht für Zahlungssysteme interessieren. Ökonomen gehen bis heute axiomatisch davon aus, dass Geld eine Art physische Ware ist, welche von der Zentralbank „aus dem Nichts“ geschaffen werden kann und dann „in der Wirtschaft zirkuliert“. Banken kommen in ihren Modellen selten vor. Die buchhalterische Natur von Geld wird in ökonomischen Modellen bis heute nicht respektiert. Ökonomen arbeiten heute ausserdem praktisch ausschliesslich mit infinitesimalen Modellen. Zahlungen können jedoch nicht mit Formeln, sondern müssen mit buchhalterischer Logik analysiert werden. Zweitens hat es damit zu tun, dass vor 2009 TARGET2-Ungleichgewichte aufgrund von Netto-Importen von Ländern wie Griechenland neutralisiert wurden durch deren äquivalente Netto-Exporte von Wertschriften. Somit wurden die Güter und Dienstleistungen aus Deutschland „bezahlt“ mit Wertschriften (v. a. Staatsanleihen) aus Griechenland. Im Zuge der Euro-Krise nahm die Nachfrage nach solchen Wertschriften ab, wodurch die TARGET2-Ungleichgewichte entstanden.
Zur Lösung des Problems
Nun, da wir das Problem umrissen haben, erscheint die Lösung nicht mehr ausser Reichweite. Der Euroraum hat zwei Möglichkeiten, wie er sein Zahlungssystem TARGET2 drastisch verbessern kann. Beide Lösungen würden dazu führen, dass internationale Zahlungen endgültig werden, was nichts anderes bedeutet, als dass Geld seine eigentliche Zahlungsmittelfunktion auch für Zahlungen zwischen Währungsräumen erlangt. Heute führen „Zahlungen“ von Netto-Importen zwischen Währungsräumen des Euroraums, - wiederholen wir das noch einmal - nicht dazu, dass die Obligation getilgt wird. Statt dessen werden die Verbindlichkeiten und Forderungen zwischen Währungsräumen bestätigt, weshalb es sich bei Transaktionen zwischen Mitgliedern des Euroraums heute um Nicht-Zahlungen handelt. Wäre der Euro die gemeinsame, homogene Währung der Eurozone, würde jede Bezahlung mit Euros zur Tilgung der zugrunde liegenden Schuld führen. Dies ist jedoch heute bei Netto-Exporten nicht der Fall. Man kann deshalb tatsächlich nicht von „einem“ Euro sprechen, sondern müsste von 17 unterschiedlichen Euros sprechen, welche allesamt gleich heissen und einen festen Wechselkurs 1:1 vorweisen. Da jedoch Griechenland „als Ganzes“ nicht mit Schuldverschreibungen griechischer Banken (= griechische Euros) Schulden gegenüber Deutschland endgültig tilgen kann – sondern dafür zuerst Deutsche Euros auftreiben muss – sind die zwei Währungen heterogen. Beide Lösungen verlangen nach einer EZB, welche als supranationale Settlement-Institution agiert. Das bedeutet, dass Zahlungen zwischen Mitgliedstaaten über die EZB als zentrale Settlement-Institution abgewickelt werden müssen. Schematisch würde das Europäische System der Zentralbanken sodann wie folgt aussehen.
Das zukünftige Europäische System der Zentralbanken mit der EZB als zentrale Settlement-Institution

Erste Lösung: Alle Länder des Euroraums erhalten eine wirklich homogene Währung - den Euro - und die EZB wird eine wirkliche Settlement-Institution für nationale Zentralbanken.
Hierfür ist es nötig, dass jede nationale Zentralbank bei der EZB ein Girokonto eröffnet und dabei sicherstellt, dass genügend Guthaben darauf vorhanden sind. Als Vorbild dient hierzu die bereits existierende Regelung innerhalb homogener Währungsräume, also z.B. innerhalb Deutschlands oder Frankreichs. Jede Zahlung zwischen Währungsräumen würde innerhalb dieses TARGET3-Zahlungssystems in Echtzeit abgewickelt. Die EZB wäre somit eine übergeordnete Settlement-Institution, welche die Girokonten der partizipierenden Nationalbanken mittels EZB-Geld erhöhen oder senken würde. TARGET-Ungleichgewichte würden somit nicht mehr entstehen und die monetäre Vereinigung des Euroraums wäre (erst dann) Realität.
Zweite Lösung: Jedes EU-Land erhält seine nationale Währung zurück und die EZB fungiert als Settlement-Institution für Aussenhandelsungleichgewichte.
Diese Lösung würde verlangen, dass Netto-Importe von Gütern oder Dienstleistungen eines Landes am Ende des Geschäftstages neutralisiert werden mit entsprechenden Exporten von Wertschriften (Aktien oder Obligationen). Dies kann auf bilateraler oder multilateraler Basis geschehen. Die Forderungen und Verbindlichkeiten nationaler Zentralbanken würden hierbei laufend bei der EZB hinterlegt. Am Ende jedes Geschäftstages würde die EZB die Forderungen des einen Landes benützen, um damit Eigentumsrechte an Wertschriften des verschuldeten Landes zu kaufen, nach Berücksichtigung des offiziell geltenden Wechselkurses. Die EZB würde hierdurch zur Endgültigkeit von zwischenstaatlichen Zahlungen verhelfen. Jeder Netto-Export von Produkten eines Währungsraums würde am gleichen Tag kompensiert durch Netto-Importe von Wertschriften. Die Anhäufung von Fremdwährungen in nationalen Bankbilanzen aufgrund von Handelsbilanzungleichgewichten würde hierdurch verhindert. Das hätte ebenfalls die Folge, dass Wechselkursschwankungen effektiv abgeschafft würden. Ausschliesslich Devisentransaktionen führen zu Veränderung von Wechselkursen. Diese neue Regelung würde dazu führen, dass Währungen nicht mehr wie Tauschobjekte gehandelt, sondern einzig als Zahlungsmittel verwendet würden – was bekanntermassen ihrer Natur entspricht. Somit könnten Unternehmen ihre Planungssicherheit dramatisch erhöhen ohne unter den negativen Konsequenzen eines einheitlichen Währungsraums zu leiden.
Quellen:
Rossi, S. (2012) The monetary-structural origin of TARGET2 imbalances across Euroland, in Modern Monetary Macroeconomics, Gnos, C. and Rossi, S. (Eds.), Cheltenham: Edward Elgar.
Deutsche Bundesbank, Target2-Saldo. Gefunden auf: http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Standardartikel/Kerngeschaeftsfelder/Unbarer_Zahlungsverkehr/target2_saldo.html