Seit die Gründerväter
der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) im März 1957 die Römischen
Verträge unterschrieben, ist die Schaffung einer einheitlichen europäischen
Währung ein explizites Ziel. 1962 forderte eine Kommission der EWG dazu auf,
Wege zu erkunden, auf denen die monetäre Integration der ersten Mitgliedstaaten
möglich wäre. Nach langer Debatte des wirtschaftlichen Fachpublikums gelangte
man zu einer Art Konsens: Monetäre Integration kann geschehen, nachdem sich
nominelle Grössen wie Zinsen, Inflation, Wechselkurse und Staatshaushalt
zwischen den Mitgliedsländer ausgeglichen haben. Dieser Ansicht der graduellen
Anpassung zwischen Volkswirtschaften lag die Vorstellung zugrunde, dass es
keinen essentiellen Unterschied gebe zwischen einem fixen Wechselkurs-Regime
und einem einheitlichen Währungsraum. Diese Ansicht wurde im Werner Report von
1970 explizit zum Ausdruck gebracht.
Seither hat sich,
basierend auf den theoretischen Überlegungen monetärer Ökonomen, die
Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) herausgebildet. Der Euro hat
nationale Währungen innerhalb der EWWU abgelöst. TARGET, respektive die neue
Version TARGET2, ist die Bezeichnung der Zahlungssysteminfrastruktur zwischen
den teilnehmenden Staaten, welche allesamt Echtzeit-Zahlungssysteme benützen
(RTGS). Täglich werden über TARGET2 Zahlungen im Umfang von ca. EUR 2.5
Billionen abgewickelt (Januar 2013).
Während zu Beginn der
Währungsunion das Zahlungssystem TARGET noch dezentral betrieben wurde, werden
Zahlungen zwischen Banken seit November 2007 mit TARGET2 zentral innerhalb der Single Shared Platform (SSP) ausgeführt.
Die Zentralbanken in Italien, Deutschland und Frankreich betreiben gemeinsam
diese zentral geführte Zahlungsplattform. Das bedeutet, dass jede
zwischenstaatliche Zahlung, welche an TARGET2 geschickt wird, durch die SSP
abgewickelt wird. Wie die Europäische
Zentralbank in ihren Dokumenten offenlegt, ist TARGET2 jedoch kein
multilaterales Zahlungssystem. Statt dessen agiert jede einzelne nationale
Zentralbank des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESCB) als eigenständige
Settlement-Partei und wickelt Zahlungen bilateral mit anderen Zentralbanken ab.
Zitieren wir von der Website der Deutschen Bundesbank:
„Fließen beispielsweise einer über die Bundesbank an
TARGET2 teilnehmenden Bank Gelder aus dem Ausland zu, führt dies bei der
Bundesbank zu Verbindlichkeiten gegenüber dieser Bank (etwa durch Gutschrift
des Betrages auf deren Girokonto). Im Gegenzug entsteht eine Forderung der
Bundesbank in gleicher Höhe gegenüber der sendenden nationalen Zentralbank.
Diese wiederum belastet das Konto der sendenden Geschäftsbank.“
Zwischenstaatliche
Zahlungen innerhalb der EWWU werden also nicht, wie man das in einem homogenen
Währungsraum vermuten würde, über zentral verwaltete Girokonten bei der EZB
abgewickelt. Statt dessen unterhält jede
Zentralbank bilaterale Beziehungen mit jeder einzelnen anderen nationalen
Zentralbank und wickelt Zahlungen mit dieser ab. Wir können das Europäische System der Zentralbanken (ESZB), welches auf bilateralen Settlement-Beziehungen zwischen Nationalen Zentralbanken (NZB) beruht, wie folgt schematisch darstellen.
Das heutige, bilaterale Europäische System der Zentralbanken (ESZB), welches zu TARGET2-Ungleichgewichten führt. |
In dieser Darstellung wird ersichtlich, dass Zahlungen von Nicht-Banken innerhalb der Mitgliedsländer über die nationalen Geschäftsbanken (schwarz) und Zentralbanken (orange) abgewickelt werden. Zahlungen zwischen den Mitgliedsländern werden nicht über die EZB, sondern bilateral zwischen den nationalen Zentralbanken abgewickelt.
Vergleichen wir dieses Vorgehen kurz mit der Abwicklung einer Zahlung innerhalb eines homogenen Währungsraums, z.B. der Schweiz. Jede Schweizer Geschäftsbank muss ein Girokonto bei der SNB besitzen, welches ein Guthaben der Geschäftsbank gegenüber der Zentralbank darstellt. Bezahlt ein Kunde einer Bank einem Kunden einer anderen Bank einen beliebigen Geldbetrag, so wird das Bankdepot des Käufers von seiner Bank belastet, und dieselbe Bank schickt die Zahlungsinformation an die Bank des Verkäufers. Letztere Bank schreibt ihrem Kunden einen Geldbetrag gut und notiert sich dafür eine Forderung gegenüber der ersten Bank auf der Aktivseite. Als Folge der Zahlung zwischen den Kunden ist eine Bank bei der anderen verschuldet. Die endgültige Abwicklung dieser Zahlung kann erst erfolgen, wenn die zwei Banken ihr Schuldverhältnis ausgleichen durch eine entsprechende Gut-, respektive Lastschrift durch die Zentralbank auf ihrem Girokonto. Da alle Banken der Schweiz an dieses multilaterale System von Girokonten angeschlossen sind und jeder Ausgleich von Schuldverhältnissen zwischen zwei Geschäftsbanken in Form von Gut- und Lastschriften der Zentralbank geschieht, handelt es sich bei der Schweiz um einen homogenen Währungsraum. Das bedeutet, dass ein Guthaben eines Bankkunden gegenüber der Raiffeisen Bank nicht unterscheidbar ist von einem Guthaben gegenüber der Zürcher Kantonalbank (ZKB). Sie sind perfekt austauschbar.
Vergleichen wir dieses Vorgehen kurz mit der Abwicklung einer Zahlung innerhalb eines homogenen Währungsraums, z.B. der Schweiz. Jede Schweizer Geschäftsbank muss ein Girokonto bei der SNB besitzen, welches ein Guthaben der Geschäftsbank gegenüber der Zentralbank darstellt. Bezahlt ein Kunde einer Bank einem Kunden einer anderen Bank einen beliebigen Geldbetrag, so wird das Bankdepot des Käufers von seiner Bank belastet, und dieselbe Bank schickt die Zahlungsinformation an die Bank des Verkäufers. Letztere Bank schreibt ihrem Kunden einen Geldbetrag gut und notiert sich dafür eine Forderung gegenüber der ersten Bank auf der Aktivseite. Als Folge der Zahlung zwischen den Kunden ist eine Bank bei der anderen verschuldet. Die endgültige Abwicklung dieser Zahlung kann erst erfolgen, wenn die zwei Banken ihr Schuldverhältnis ausgleichen durch eine entsprechende Gut-, respektive Lastschrift durch die Zentralbank auf ihrem Girokonto. Da alle Banken der Schweiz an dieses multilaterale System von Girokonten angeschlossen sind und jeder Ausgleich von Schuldverhältnissen zwischen zwei Geschäftsbanken in Form von Gut- und Lastschriften der Zentralbank geschieht, handelt es sich bei der Schweiz um einen homogenen Währungsraum. Das bedeutet, dass ein Guthaben eines Bankkunden gegenüber der Raiffeisen Bank nicht unterscheidbar ist von einem Guthaben gegenüber der Zürcher Kantonalbank (ZKB). Sie sind perfekt austauschbar.
Das Zahlungssystem des
Euroraums funktioniert nicht so. So heisst es in den Unterlagen der EZB (eigene
Übersetzung):
„Sobald die sendende nationale Zentralbank die Gültigkeit
einer Zahlungsinformation und die Verfügbarkeit von genügend Guthaben oder
einer ausreichenden Kreditlimite geprüft hat, wird die Zahlungssumme endgültig
und sofort vom RTGS-Konto der auftraggebenden Kreditinstitution abgezogen und
dem Interlinking-Konto der bezahlten Bank gutgeschrieben.“
Das sogenannte
„Interlinking-Konto“ ist ein Konto, welches jede nationale Zentralbank besitzt
und nationale RTGS-Zahlungssysteme zusammenschliesst, damit Zahlungen zwischen
Mitgliedsstaaten ausgeführt werden können. Nachdem alle Kontrollen ausgeführt
worden sind, belastet die empfangende Nationalbank das Interlinking-Konto der sendenden
Zentralbank und versendet eine Bestätigung an die sendende Zentralbank oder der
EZB. Die EZB selbst ist ebenfalls an dieses System angeschlossen und kann
dadurch andere Zentralbanken bezahlen oder durch sie bezahlt werden. Die EZB
agiert jedoch nicht als zentrale Settlement-Institution zwischen nationalen
Zentralbanken.
Gehen wir von einem
konkreten Fall aus, damit diese abstrakten Ausführungen in einen realistischen
Kontext gestellt werden. Nehmen wir an, die griechische Regierung kauft
Maschinen von einer privaten Unternehmung aus Deutschland für EUR 1 Million.
Diese Zahlung führt zu einer Belastung des Griechischen Schatzamtes durch die
griechische Zentralbank. Ihr Gegenpart, sprich die Deutsche Bundesbank, erhält
dafür via TARGET2 eine Gutschrift. Zeigen wir das Resultat der Transaktion
mittels Bilanzen der griechischen und Deutschen Zentralbanken. Wir halten dabei
die Tabula Rasa Bedingung ein, um logische Scheinbeweise zu umgehen: Vor der
Transaktion waren die Bankbilanzen also leer.
Griechischen Nationalbank
|
|||
Aktiven
|
Passiven
|
||
(1) Kredit an griechisches Schatzamt
|
EUR 1 Mio.
|
(2) Schuld ggü. Bundesbank
|
EUR 1 Mio.
|
Deutsche Bundesbank
|
|||
Aktiven
|
Passiven
|
||
(3) Guthaben ggü. griechischer Zentralbank
|
EUR 1 Mio.
|
(4) Schuld gegenüber der Bank des Exporteurs
|
EUR 1 Mio.
|
Die griechische
Nationalbank gewährt der griechischen Regierung einen Kredit, welchen sie als
Guthaben gegenüber derselben Regierung festhält (1). Dafür verschuldet sich
dieselbe Nationalbank gegenüber der Deutschen Bundesbank (2). Die Deutsche
Bundesbank notiert dieses Guthaben auf ihrer Aktivseite (3) und vermerkt dafür
eine Schuld gegenüber der Bank des Exporteurs (4).
Halten wir nun drei
Dinge fest.
1.
Sowohl Importeur
wie auch Exporteur haben keine Forderungen oder Verbindlichkeiten mehr untereinander.
Das heisst...
a.
der
Exporteur aus Deutschland hat eine Gutschrift im Umfang von EUR 1 Mio.
erhalten,
b.
der
Importeur aus Griechenland (also die Regierung) ist für EUR 1 Mio. belastet
worden.
2.
Zwischen
den Währungsräumen Deutschland und Griechenland besteht weiterhin eine ungetilgte
Schuld im Umfang von EUR 1 Mio.
3.
Griechenland
als Währungsraum hat für die Maschine
noch nicht bezahlt.
Aussage drei mag auf
den ersten Blick erstaunen, kann jedoch nicht ernsthaft bezweifelt werden, wenn
wir uns die Zahlungsmittelfunktion von Geld vergegenwärtigen. Geld ist ein
Zahlungsmittel. Eine Bezahlung führt definitionsgemäss zur Tilgung einer Schuld. In unserem Beispiel wird die Schuld zwischen
Deutschland und Griechenland jedoch nicht getilgt, sondern lediglich bestätigt. Aus mikroökonomischer Sicht,
sprich aus der Sicht des Exporteurs und des Importeurs, ist die Bezahlung zwar
tatsächlich endgültig, es existiert keine weitere Forderung (resp. Schuld)
zwischen den Parteien. Aus makroökonomischer Sicht wurde die Schuld jedoch noch
nicht getilgt, sondern lediglich in Form eines Bucheintrags bestätigt. Das
Guthaben der Deutschen Bundesbank erscheint nun als TARGET2-Guthaben auf der
Aktivseite der Deutschen Bundesbank und stellt ein erhebliches Risiko im Fall
eines Staatsbankrotts dar.
Nun kann zu Recht
eingewendet werden, dass die Verbindlichkeiten und Forderungen am Ende jedes
Geschäftstages gemäss einem Abkommen der Teilnehmerstaaten an die EZB geschickt
werden müssen, wo sie untereinander ausgeglichen werden. Das ist korrekt,
jedoch resultieren aus den Netto-Importen und Netto-Exporten zwischen Währungsräumen
TARGET2-Salden, welche nicht ausgeglichen werden. Bestätigen wir das mit einem
erneuten Zitat der Deutschen Bundesbank:
„Die bei den nationalen Zentralbanken entstehenden
Forderungen und Verbindlichkeiten aus einer über den Tag anfallenden Vielzahl
solcher Transaktionen gleichen sich normalerweise nicht vollständig aus. Am
Ende des Geschäftstages verbleibende Forderungen und Verbindlichkeiten aller an
TARGET2 teilnehmenden nationalen Zentralbanken werden gemäß einem Abkommen im
Eurosystem an die EZB übertragen und dort saldiert. Die so entstehenden
TARGET2-(Netto)-Salden sind demnach das Ergebnis der grenzüberschreitenden
Verteilung von Zentralbankgeld innerhalb der dezentralen Struktur des
Eurosystems. Der TARGET2-Saldo in der Bundesbankbilanz geht also im
Wesentlichen auf grenzüberschreitende Transaktionen zurück, die Banken
betreffen, welche über die Bundesbank an TARGET2 teilnehmen (...).“
Während also Importe
endgültig bezahlt werden können, wenn
dafür entsprechende Exporte getätigt werden, führen Netto-Exporte, resp. –Importe (vor allem von Produkten und
Wertpapieren) zu TARGET2-Salden zwischen Währungsräumen. Die Deutsche
Bundesbank besass z.B. am 31.12.2012 Forderungen im Umfang von über EUR 655
Mrd.. Das entspricht ca. einem Viertel des Bruttoinlandprodukts Deutschlands.
Wieso ist dieser Mangel
in der europäischen Zahlungssystemarchitektur vor 2009 niemandem aufgefallen?
Das hat erstens damit zu tun, dass sich Ökonomen bis heute nicht für
Zahlungssysteme interessieren. Ökonomen gehen bis heute axiomatisch davon aus, dass Geld
eine Art physische Ware ist, welche von der Zentralbank „aus dem Nichts“
geschaffen werden kann und dann „in der Wirtschaft zirkuliert“. Banken kommen
in ihren Modellen selten vor. Die buchhalterische Natur von Geld wird in
ökonomischen Modellen bis heute nicht respektiert. Ökonomen arbeiten heute ausserdem
praktisch ausschliesslich mit infinitesimalen Modellen. Zahlungen können jedoch
nicht mit Formeln, sondern müssen mit buchhalterischer Logik analysiert werden.
Zweitens hat es damit zu tun, dass vor 2009 TARGET2-Ungleichgewichte aufgrund
von Netto-Importen von Ländern wie Griechenland neutralisiert wurden durch deren
äquivalente Netto-Exporte von Wertschriften. Somit wurden die Güter und
Dienstleistungen aus Deutschland „bezahlt“ mit Wertschriften (v. a.
Staatsanleihen) aus Griechenland. Im Zuge der Euro-Krise nahm die Nachfrage
nach solchen Wertschriften ab, wodurch die TARGET2-Ungleichgewichte entstanden.
Zur Lösung des Problems
Nun, da wir das Problem umrissen haben, erscheint die Lösung nicht mehr ausser Reichweite. Der Euroraum hat
zwei Möglichkeiten, wie er sein Zahlungssystem TARGET2 drastisch verbessern
kann. Beide Lösungen würden dazu führen, dass internationale Zahlungen endgültig werden, was nichts anderes
bedeutet, als dass Geld seine eigentliche Zahlungsmittelfunktion auch für
Zahlungen zwischen Währungsräumen erlangt.
Heute führen „Zahlungen“ von Netto-Importen zwischen Währungsräumen des
Euroraums, - wiederholen wir das noch einmal - nicht dazu, dass die Obligation
getilgt wird. Statt dessen werden die Verbindlichkeiten und Forderungen
zwischen Währungsräumen bestätigt,
weshalb es sich bei Transaktionen zwischen Mitgliedern des Euroraums heute um
Nicht-Zahlungen handelt. Wäre der Euro die gemeinsame, homogene Währung der Eurozone, würde jede Bezahlung mit Euros zur Tilgung der zugrunde liegenden Schuld führen. Dies ist jedoch heute bei Netto-Exporten nicht der Fall. Man kann deshalb tatsächlich nicht von „einem“ Euro sprechen, sondern müsste von 17 unterschiedlichen Euros
sprechen, welche allesamt gleich heissen und einen festen Wechselkurs 1:1
vorweisen. Da jedoch Griechenland „als Ganzes“ nicht mit Schuldverschreibungen
griechischer Banken (= griechische Euros) Schulden gegenüber Deutschland
endgültig tilgen kann – sondern dafür zuerst Deutsche Euros auftreiben muss –
sind die zwei Währungen heterogen. Beide Lösungen verlangen nach einer EZB, welche als supranationale Settlement-Institution agiert. Das bedeutet, dass Zahlungen zwischen Mitgliedstaaten über die EZB als zentrale Settlement-Institution abgewickelt werden müssen. Schematisch würde das Europäische System der Zentralbanken sodann wie folgt aussehen.
Das zukünftige Europäische System der Zentralbanken mit der EZB als zentrale Settlement-Institution |
Erste Lösung: Alle Länder des Euroraums erhalten eine
wirklich homogene Währung - den Euro - und die EZB wird eine wirkliche
Settlement-Institution für nationale Zentralbanken.
Hierfür ist es nötig,
dass jede nationale Zentralbank bei der EZB ein Girokonto eröffnet und dabei
sicherstellt, dass genügend Guthaben darauf vorhanden sind. Als Vorbild dient
hierzu die bereits existierende Regelung innerhalb homogener Währungsräume,
also z.B. innerhalb Deutschlands oder Frankreichs. Jede Zahlung zwischen
Währungsräumen würde innerhalb dieses TARGET3-Zahlungssystems in Echtzeit
abgewickelt. Die EZB wäre somit eine übergeordnete Settlement-Institution,
welche die Girokonten der partizipierenden Nationalbanken mittels EZB-Geld
erhöhen oder senken würde. TARGET-Ungleichgewichte würden somit nicht mehr
entstehen und die monetäre Vereinigung des Euroraums wäre (erst dann) Realität.
Zweite Lösung: Jedes EU-Land erhält seine nationale Währung
zurück und die EZB fungiert als Settlement-Institution für
Aussenhandelsungleichgewichte.
Diese Lösung würde
verlangen, dass Netto-Importe von Gütern oder Dienstleistungen eines Landes am
Ende des Geschäftstages neutralisiert werden mit entsprechenden Exporten von
Wertschriften (Aktien oder Obligationen). Dies kann auf bilateraler oder
multilateraler Basis geschehen. Die Forderungen und Verbindlichkeiten
nationaler Zentralbanken würden hierbei laufend bei der EZB hinterlegt. Am Ende
jedes Geschäftstages würde die EZB die Forderungen des einen Landes benützen,
um damit Eigentumsrechte an Wertschriften des verschuldeten Landes zu kaufen,
nach Berücksichtigung des offiziell geltenden Wechselkurses. Die EZB würde
hierdurch zur Endgültigkeit von zwischenstaatlichen Zahlungen verhelfen. Jeder
Netto-Export von Produkten eines Währungsraums würde am gleichen Tag
kompensiert durch Netto-Importe von Wertschriften. Die Anhäufung von
Fremdwährungen in nationalen Bankbilanzen aufgrund von
Handelsbilanzungleichgewichten würde hierdurch verhindert. Das hätte ebenfalls die Folge, dass Wechselkursschwankungen effektiv
abgeschafft würden. Ausschliesslich Devisentransaktionen führen zu
Veränderung von Wechselkursen. Diese neue Regelung würde dazu führen, dass
Währungen nicht mehr wie Tauschobjekte gehandelt, sondern einzig als Zahlungsmittel verwendet würden – was bekanntermassen
ihrer Natur entspricht. Somit könnten Unternehmen ihre Planungssicherheit
dramatisch erhöhen ohne unter den negativen Konsequenzen eines einheitlichen
Währungsraums zu leiden.
Quellen:
Rossi, S. (2012) The monetary-structural origin of TARGET2
imbalances across Euroland, in Modern Monetary Macroeconomics, Gnos, C. and
Rossi, S. (Eds.), Cheltenham: Edward Elgar.
Deutsche Bundesbank,
Target2-Saldo. Gefunden auf:
http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Standardartikel/Kerngeschaeftsfelder/Unbarer_Zahlungsverkehr/target2_saldo.html